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Grundlagen

Im Rahmen des Steuerbürokratieabbaugesetztes 2008 wurde mit §5b EStG die Grundlage für eine Vorschrift geschaffen, in der bilanzierende Unternehmen verpflichtet werden, die Inhalte der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlichen vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung zu übermitteln (sog. E-Bilanz).

 

Grundsätzlich sind die betroffenen Steuerpflichtigen / Unternehmer somit verpflichtet, für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen, die Bilanz und G+V elektronisch zu übermitteln. Zur Erleichterung wurde der endgültige Starttermin auf den 01.01.2013 verschoben.

 

Ziele:

Die Finanzverwaltung verspricht sich dadurch einen Bürokratieabbau, Einführung eines Risikomanagements und Auswertungsmöglichkeiten wie Mehrjahres- oder Branchenvergleiche, die bislang nicht oder nur mit großem Aufwand möglich sind. Die Daten der E-Bilanz können auch von Banken verwendet werden, was auch dort die Datenverarbeitung deutlich erleichtert.

 

Gesetzliche Grundlagen

Übermittlungspflicht § 5b EStG

Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1, 5 oder § 5a EStG

Buchführungspflicht § 140 oder 141 AO 

 

Quelle: IFU-Institut www.ifu-institut.de

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